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Elternrat

Elternrat

Gemäß §6 SächsKitaG „Mitwirkung von Kindern und Erziehungsberechtigten“ wird jährlich im Rahmen des Gesamtelternabends der Elternbeirat für den Hort gewählt. Der Hortbeirat ist „bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen“, so das KitaG. Dies betrifft konzeptionelle Weichenstellungen wie zuletzt die Lernzeit ebenso wie organisatorische, wie z.B. die Öffnungs- und Schließzeiten des Hortes.

Der Elternbeirat wird von Seiten der Hortleitung über geplante Projekte oder Änderungen informiert und eingeladen, diese zu diskutieren und Vorschläge oder Ergänzungen dazu einzubringen. Die jährlichen Eltern­befragungen des Hortes werden vom Elternbeirat ausgewertet und mit der  Hortleitung besprochen.

Themen, die eine größere Anzahl Eltern betreffen, werden vom Elternrat gebündelt, der Hortleitung vorgelegt und gemeinsam eine Lösung erarbeitet.

Das vom Elternrat ausgeübte Mitwirkungsrecht ist ein wesentlicher Baustein für eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Hort.