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Achtung: STREIK ÖPNV – WAS GILT FÜR DEN SCHULBESUCH?

von Franziska Baum

Die Gewerkschaft verdi hat erneut zu Streiks aufgerufen. Gestreikt werden soll in Sachsen am Freitag, dem 22. März 2024. Dadurch werden die meisten Busse und Straßenbahnen an diesem Tag stillstehen und nicht fahren.  Auch viele Schülerinnen und Schüler der Freien Evangelischen Schule Dresden sind von dem Streik betroffen, da die öffentlichen Verkehrsmittel zur Anfahrt genutzt werden. Doch was passiert eigentlich, wenn die Schülerinnen und Schüler an solch einem Tag zu spät oder gar nicht kommen? Was müssen Sie tun, damit es keine unentschuldigten Fehltage gibt? Gibt es Unterschiede für Grundschule, Oberschule und Gymnasium?

Nichts unversucht lassen

Egal, ob es sich um einen Streik bei der Bahn, beim ÖPNV oder um extremes Wetter handelt – grundsätzlich sollten Sie immer versuchen, dass Ihr Kind den Schulcampus der FES erreicht. Es sei denn, die Schulleitung hat für den betreffenden Tag den Präsenz-Unterricht offiziell abgesagt. Auch bei den Schülerinnen und Schülern, die einen weiteren Anfahrtsweg haben, sollte immer ein Plan B in petto sein, auf den Sie zurückgreifen können. Denn schließlich gibt es eine Schulpflicht, die es zu erfüllen gilt. Doch was heißt das jetzt genau? Hier müssen wir zwei Situationen unterscheiden:

1. Angekündigte Streiks und Wetterlagen
Sind die Streiks bei der Bahn oder den öffentlichen Verkehrsmitteln angekündigt, sollten Sie sich eine Möglichkeit überlegen, wie Sie Ihr Kind zur Schule bekommen. Dadurch, dass gerade bei geplanten Streiks die Situation auch für Sie planbar wird, ist in diesen Fällen Ihr Plan B abzurufen. Sie können sich auf die Situation einstellen und bereits im Vorfeld eine Mitfahrgelegenheit organisieren.

2. Unangekündigte Streiks und Wetterlagen
Sollte ein Streik einmal nicht angekündigt sein oder Glatteis, extremer Schneefall oder eine ähnliche Situation den Schulweg umständlicher machen, sollten Sie auch hier nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Selbst wenn Ihr Kind nur zu den letzten beiden Stunden in der Schule erscheint, weil die Wege so lange gedauert haben, ist das immer noch besser, als wenn es gar nicht in die Schule kommt. Natürlich ist dabei darauf zu achten, dass der Schulweg nicht zur Gefahr für Ihr Kind wird. Lassen Sie nichts unversucht. Denn Ihr Kind freut sich sicherlich auch, wenn es neue Lernformate wie den FreiDay nicht verpasst.

Was tun bei Verspätung?

Sollte sich abzeichnen, dass der Nachwuchs nicht pünktlich in der FES eintrifft, sind Sie als Eltern gefragt. Es gibt ein paar einfache Dinge, die Sie beachten sollten:

  • Rufen Sie bis 8 Uhr im Sekretariat unter 0351 250 8960 an und sagen Sie Frau Lange oder Frau Schöniger Bescheid, dass es bei Ihrem Kind später wird. Sollten die Sekretärinnen nicht erreichbar sein, ist ein Anrufbeantworter geschaltet, den Sie besprechen können. Wichtig: Schreiben Sie keine E-Mails an das Sekretariat. Diese können nicht rechtzeitig bis 8:30 Uhr gecheckt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Liste mit den Meldungen vorliegen, welche Schülerinnen und Schüler an diesem Tag nicht in die Schule kommen.
  • Parallel sollten Sie den Klassenlehrer ebenfalls bis 8 Uhr informieren, dass Ihr Kind später kommt. Dies ist am schnellsten per E-Mail direkt an die Lehrerin oder den Lehrer erledigt.
Kein Kommen möglich – was tun?

Tritt etwas Unvorhersehbares ein und Ihr Kind schafft es nicht in die Schule, müssen Sie ebenfalls aktiv werden. Auch hier gilt, dass Sie sowohl das Sekretariat telefonisch als auch den Klassenlehrer schriftlich bis 8 Uhr über das Problem informieren. Übrigens gilt dies auch, wenn Ihr Kind plötzlich krank wird und Sie mit ihm zum Arzt müssen. Geben Sie bei der Entschuldigung mit an, warum Ihr Kind nicht kommt und wie lange es voraussichtlich nicht in die Schule gehen kann. Eine schriftliche Entschuldigung mit Ihrer Unterschrift müssen Sie in diesem Fall spätestens am dritten Tag nachreichen.

Angst vor Fehlstunden – nicht nötig

Nehmen Sie Ihrem Kind die Angst, dass es nachsitzen muss, wenn es aufgrund der oben genannten Umstände zu spät in die Schule kommt. Wenn Sie alle Beteiligten ordnungsgemäß informiert haben, brauchen die Schülerinnen und Schüler keine Angst vor Nachsitzen zu haben. Bei einer ordnungsgemäßen Meldung Ihrerseits wird es auch keine unentschuldigten Fehltage geben.

In diesem Sinne wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern immer einen sicheren Schulweg.

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